Unsere Netze stellen wir diskriminierungsfrei allen Händlern und Lieferanten zur Verfügung.
Vereinbarungen zum Transport
Beim Transport gelten die Regeln der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“. Gaslieferanten müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.
Kooperationsvereinbarung Gas
- Standardverträge des BDEW
www.bdew.de/
Kommunikationsdatenblatt EKO Netz GmbH
Finden Sie hier alle Ansprechpartner rund um die Marktkommunikation mit dem Netzbetreiber EKO Netz GmbH gemäß der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung (Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag).
Aktuelles Kommunikationsdatenblatt (Excel, 36 KB)
Lieferantenrahmenvertrag
Für die Ausspeisung aus dem Netz muss mit EKO Netz ein Lieferantenrahmenvertrag sowie ergänzende Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Lieferantenrahmenvertrag Gas (PDF, 977 KB)
Lieferantenwechsel
Im liberalisierten Energiemarkt können Energienutzende ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage dazu ist der Beschluss der BNetzA (BK 7, Az: BK7-06-067) zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Gas (GeLi Gas).
GeLi Gas Beschluss (PDF, 388 KB)
GeLi Gas Prozesse, (PDF, 3,34 MB)
Seit dem 28.10.2011 gilt zudem ein Änderungsbeschluss zur GeLi Gas und zur WiM (BK7-11-075
Änderungsbeschluss zu GeLi Gas und WiM (BK7-11-075), (PDF, 311 KB)
EDI@Energy
Die Bundesnetzagentur hat in ihren Festlegungsverfahren BK6-06-009 GPKE und BK 7-06-067 GeLi Gas einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate für die Energiewirtschaft vorgegeben. Als Basis für den elektronischen Datenaustausch ist das Datenformat UN/EDIFACT gewählt und die konkreten Nachrichtentypen für den Datenaustausch sind festgelegt worden.
In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur wird unter der Dachmarke EDI@Energy die bisher von VDEW für die Elektrizitätswirtschaft und DVGW für die Gaswirtschaft vorgenommene Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege der Nachrichtenbeschreibungen zum Lieferantenwechselprozess konzentriert.
Nachfolgend finden Sie die Nachrichtenbeschreibungen, Anwendungshandbücher und weitere Dokumente, die im Rahmen der GeLi Gas und GPKE umgesetzt werden müssen.
Aktuelles Kommunikationsdatenblatt (XLSX, 36 KB)
Aktuelles Zertifikat für die Marktkommunikation (zip, 3KB)
Kommunikationsplattform rund um die Datenformate EDI@Energy:
www.edi-energy.de
Kontrollpflicht § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz 2014
Laut Mess- und Eichgesetz § 33 Abs. 2 gilt eine Kontrollpflicht für. Das Verwenden von Messwerten liegt auch dann vor, wenn die Messwerte einer Abrechnung zugrunde gelegt werden. Messwerteverwender sind demnach: Lieferanten, Netzbetreiber, die keine Messstellenbetreiber sind. Davon zu unterscheiden ist der Messgeräteverwender: Netzbetreiber/Messstellenbetreiber, Messstellenbetreiber von EE-Anlagen, Betreiber von KWK-Anlagen mit eigenem Zähler.
§ 33 Abs. 2 MessEG besagt:
„Wer Messwerte verwendet, hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und hat sich von der Person, die das Messgerät verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt.“
Die EKO Netz GmbH bestätigt gemäß § 33 Abs. 2 MessEG für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und wir die für Messsgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.
Nicht genutzte Netzanschlüsse
Wenn Sie Fragen haben zu nicht genutzten Netzanschlüssen helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail unter netzanschluss@eko-netz.de.
Entstörungsdienst 0800 - 1828384
Unser Entstörungsdienst ist jederzeit für Sie erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter - per E-Mail oder Telefon.