Sobald ein Netznutzer die Dienste eines Gasnetzes beansprucht, muss er an dessen Netzbetreiber eine Gebühr entrichten: das Netzentgelt. Dieses ist regional und bei jedem Verteilnetzbetreiber unterschiedlich hoch. Die Höhe des Entgelts wird nicht im freien Wettbewerb gebildet und ist somit reguliert. Für die Berechnung und Festlegung ist die Bundesnetzagentur zuständig.
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Messung - Ablesung Zählerstand
- Messstellenbetrieb - Einbau und Wartung der Zähler
- Arbeitsentgelt und Leistungspreis - Transport, Vorbehalten der Leistung, Betrieb und Wartung des Leitungsnetzes
Die Höhe des Entgelts hängt von der jährlichen Ausspeisemenge, der stündlichen Jahreshöchstlast, dem eingebauten Zähler sowie der Anzahl der Ablesungen/Fernablesungen ab.
Vereinbarungen zum Transport
Die Nutzung des Gasverteilnetzes der EKO Netz folgt objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Preisblätter für den Netzzugang
Unsere Preisblätter für den Netzzugang Gas, inklusive gewälzter Kosten aus vorgelagerten Netzen vom virtuellen Handelspunkt unseres Marktgebiets Trading Hub Europe (THE) bis zum Ausspeisepunkt im Netz von EKO Netz.
Endgültiges Preisblatt, gültig ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 (Stand 15.12.2023) (PDF, 202 KB)
Preisblatt, gültig ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 (PDF, 173 KB)
Preisblatt, gültig ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 (PDF, 271 KB)
Preisblatt, gültig ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 (PDF, 264 KB)
Die Preisblätter enthalten je ein Preis-Berechnungsbeispiel für eine Ausspeisestelle mit 20.000 kWh/a (SLP), eine Ausspeisestelle mit 15.000.000 kWh/a und einer stündlichen Jahreshöchstlast von 5.000 kW (RLM).
Informationen zur Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabenverordnung Gas
www.gesetze-im-internet.de/kav
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