Abrechnungsbrennwerte
Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GasNZV ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Der Abrechnungsbrennwert ist der für eine Abrechnungszeitspanne für die Abrechnung zugrunde zu legende mittlere Brennwert. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.
Abrechnungsbrennwerte (PDF, 84 KB)
Bilanzierungsbrennwerte
Beim Bilanzierungsbrennwert (alte Bezeichnung: Referenzbrennwert) handelt es sich um einen Wert zur vorläufigen Energiemengenermittlung. Angewendet wird der Wert auf Basis vorgegebener Bilanzierungsprozesse. Er wird nicht herangezogen, um die Energieabrechnung zu erstellen.
Bilanzierungsbrennwerte ab 2024 (PDF, 46 KB)
Bilanzierungsbrennwerte (PDF, 166 KB)
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter - per E-Mail oder Telefon.