Abrechnungsbrennwerte
Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GasNZV ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Der Abrechnungsbrennwert ist der für eine Abrechnungszeitspanne für die Abrechnung zugrunde zu legende mittlere Brennwert. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.
Abrechnungsbrennwerte bis 2024 (PDF, 84 KB)
Mit Wirkung zum 01.01.2025 übernimmt die schwaben netz gmbh die Netzbetreiberfunktion für die Erdgas Kempten-Oberallgäu Netz GmbH. Mit diesem Netzbetreiberwechsel gehen alle Rechte und Pflichten des Netzbetreibers an die schwaben netz gmbh über. Abrechnungszeiträume ab 01.01.2025 werden daher durch die schwaben netz gmbh abgewickelt. Alle Informationen dazu finden Sie unter Abrechnungsbrennwert - schwaben netz sowie unter www.schwaben-netz.de.
Bilanzierungsbrennwerte
Beim Bilanzierungsbrennwert (alte Bezeichnung: Referenzbrennwert) handelt es sich um einen Wert zur vorläufigen Energiemengenermittlung. Angewendet wird der Wert auf Basis vorgegebener Bilanzierungsprozesse. Er wird nicht herangezogen, um die Energieabrechnung zu erstellen.
Bilanzierungsbrennwerte 2024 (PDF, 46 KB)
Historische Bilanzierungsbrennwerte bis 2023 (PDF, 166 KB)
Mit Wirkung zum 01.01.2025 übernimmt die schwaben netz gmbh die Netzbetreiberfunktion für die Erdgas Kempten-Oberallgäu Netz GmbH. Mit diesem Netzbetreiberwechsel gehen alle Rechte und Pflichten des Netzbetreibers an die schwaben netz gmbh über. Alle Informationen dazu finden Sie unter Bilanzierungsbrennwert - schwaben netz sowie unter www.schwaben-netz.de.
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