Technische Daten
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserem Netzgebiet.
Abrechnungsbrennwerte
Gemäß § 52 Abs. 1 KOV XIII in Verbindung mit EnWG § 23c Abs. 6 Satz 1 ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Der vorgelagerte Netzbetreiber stellt die Einspeisebrennwerte des Netzkopplungspunktes zum nachgelagerten Netzbetreiber bereit. Um die kurzfristige Veröffentlichungspflicht der Verteilernetzbetreiber zu ermöglichen, stimmen sich die vor- und nachgelagerten Netzbetreiber über den Termin der Bereitstellung der Einspeisebrennwerte ab.
Hier finden Sie die Abrechnungsbrennwerte für bereits abgerechnete Zeiträume:
Die hier aufgeführten Tabellen enthalten den Abrechnungsbrennwert für Standardlastprofil-Kunden (SLP) im Netzgebiet der EKO Netz GmbH. Je Abrechnungsmonat ist eine Tabelle mit zwölf Zeitbereichen enthalten. Abrechnungsmonat ist immer der Vormonat, in dem die letzte zur Abrechnung verwendete Zählerablesung vorgenommen wurde. (10 WT)
Beispiel:
Den Abrechnungsbrennwert für eine Abrechnung zum 30.09.2018 entnehmen Sie dem Monat August 2018. Hier gehen Sie in die Spalte Sep 17 – Aug 18 Brennwert 11,268.
Entscheidend für die Mittelung des Brennwertes ist der Eingangstag des Zählerstandes.
In den Tabellen handelt es sich um Circa-Werte für den mengengewichteten Brennwert über den Abrechnungszeitraum in kWh/Nm3.
Referenzbrennwerte
Netzkarten
- Netzkarte Brennwertgebiete und Netzkoppelpunkte (PDF-Dokument) (Stand 01.01.2023)
- Netzkarte mit Temperaturgebieten (PDF-Dokument) (Stand 01.01.2022, gültig auch für 2023)